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Der Gemeinderat hat in der Gemeinderatssitzung am 12.12.2025 eine neue Abfallgebührenordnung beschlossen. Aufgrund Änderungen im Oö. Abfallwirtschaftsgesetz ist die Abfallgebühr ab 2026 in eine Grundgebühr und eine Mengengebühr aufzuteilen.
Mit der neuen Abfallgebührenordnung entfällt die Abfuhrgebühr für die Biotonne, da diese Kosten u.a. in der Grundgebühr enthalten sind. Die Biotonne kann nun im gesamten Gemeindegebiet in Anspruch genommen werden. Lediglich die Anschaffungskosten des Behälters sind dafür zu entrichten.
Das heißt, ab 01.01.2026 wird für
• jeden Haushalt mit Haupt- und/oder Nebenwohnsitz(ausgenommen sind unbewohnte Haushalte, welche sich in durch den Familienverband bewohnten Gebäuden befinden)• angemeldete Gewerbe (ausgenommen Kleinunternehmer)• aktive Landwirte• leerstehende bzw. unbewohnte Gebäude eine jährliche Grundgebühr von € 123,20 verrechnet• Betriebsstätten mit Container• Gemeinschaftswohnhaus je Container eine jährliche Grundgebühr von € 616,00 verrechnet.
Der Abfallwirtschaftsbeitrag und sämtliche Kosten für Grünschnitt, Biotonne, Papiertonne, gelber Sack, sperrige Abfälle, Kompostierung und der Zugang zu allen Altstoffsammelzentren im Bezirk Braunau am Inn für die Entsorgung von bis zu 90 verschiedenen Fraktionen bzw. Produkten.
Die Mengengebühr für den Restmüll wird je nach Größe und Abholintervall zusätzlich verrechnet.
Die Mengengebühr beträgt je Entleerung:
Anzahl der Entleerungen:
2-wöchige Entleerung = 26 Entleerungen4-wöchige Entleerung = 13 Entleerungen6-wöchige Entleerung = 9 Entleerungen
Alle Gebühren werden weiterhin vierteljährlich mittels Lastschriftanzeige verrechnet.
• Abschaffung der Möglichkeit bei 2 Haushalten („jung und alt“) mit einer nur 2-wöchigen Entleerung eines Behälters insgesamt. NEU: Für den ersten Haushalt Grundgebühr und Mengengebühr mit Abholintervall wie benötigt wird und für den zweiten Haushalt eine GrundgebührDie Grundgebühr für den zweiten Haushalt wird von Amtswegen vorgeschrieben, den etwaigen Änderungswunsch bei der 2-wöchigen Entleerung dem Gemeindeamt unbedingt bis Jahresende melden.
• Jedes angemeldete Gewerbe und jeder aktive Landwirt zahlt zusätzlich eine GrundgebührDiese Grundgebühr wird dem angemeldeten Gewerbe und dem Landwirt von Amtswegen vorgeschrieben. Kleinunternehmen können im Nachhinein, durch Vorlage eines Finanzamtsbescheides (Bescheinigung, dass die 55.000 Euro Umsatzgrenze/Jahr nicht überschritten wird) um eine Rückerstattung der Grundgebühr formlos ansuchen.
• Tarife für Einpersonenhaushalte und Freizeitwohnungen werden eingestellt. Es ist zumindest ein 6-wöchiger Abfallbehälter anzumelden. Info an das Gemeindeamt bis spätestens 12.01.2026, ob ein 6-wöchiger Intervall genommen wird, ansonsten wird eine 4-wöchige Entleerung verrechnet.
• Bei bereits mitgeteilten Änderungen auf eine 6-wöchentliche Entleerung ist der weiße Aufkleber „Müllabfuhr Buttenhauser“ von der Abfalltonne abzuziehen und bis 31.12.2025 bei der Gemeinde Jeging abzugeben. Hier wird Ihnen dann der neue Aufkleber für die 6-wöchentliche Abfuhr ausgehändigt.
• Für leerstehende bzw. unbewohnte Gebäude wird eine Grundgebühr vorgeschrieben.Diese Vorschreibung erfolgt von Amtswegen, es ist keine Aktion der Eigentümer erforderlich.
• Mülltonnen-Anmeldungen können monatlich vom Hausbesitzer schriftlich oder persönlich vorgenommen werden.
• Änderungen, wie Ummeldungen und Abmeldungen können nur zum Quartalsende vom Hausbesitzer schriftlich oder persönlich vorgenommen werden.
Wichtige Steuern und Gebühren 2026 (138 KB) - .PDF
18.12.2025