EED III Richtlinie

Gemäß der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie (EED III) haben Gemeinden ein Inventar (bzw. eine Bestandsliste) der beheizten (bzw. gekühlten) Gebäude zu führen, die sich im Eigentum der Gemeinde befinden oder von ihr genutzt werden und die jeweils eine beheizbare Gesamtnutzfläche von mehr als 250 m² aufweisen.

Inventarliste (EED III Richtlinie)


Energieausweise der öffentlichen Gebäude:

Energieausweis Amtsgebäude

Energieausweis Feuerwehr u. Bauhof

Energieausweis Kindergarten mit Zubau

Energieausweis Volksschule u. Krabbelgruppe