Hundehaltung

Die Meldung eines Hundes hat am Hauptwohnsitz des Hundehalters zu erfolgen. Jeder Hund der älter als zwölf Wochen ist, muss binnen fünf Werktagen angemeldet werden. Weiters muss für jeden Hund bei der Anmeldung das Bestehen einer Haftpflichtversicherung (z.B. im Rahmen Ihrer Haushaltsversicherung) mit einer Mindestdeckungssumme von 725.000,- € nachgewiesen werden. Bringen Sie bitte eine schriftliche Bestätigung Ihrer Versicherungsanstalt bzw. die Polizze zur Anmeldung mit. Für die Anmeldung ist zudem eine Bestätigung über die Sachkunde-Ausbildung laut § 4 Abs. 1 und die Registrierungsbestätigung der Heimtierdatenbank des Bundes vorzulegen. An- und Abmeldeformulare liegen im Gemeindeamt auf.

Zuständig