Information zur Hochpathogenen Variante der Aviären Influenza (Geflügelpest)

geflügel

Vorvergangene Woche ist in einem Geflügelbetrieb in Mattighofen eine Infektion von Tieren der dort gehaltenen Herde mit der hochpathogenen Variante der Aviären Influenza (HPAI) festgestellt worden. Die HPAI wird auch als Geflügelpest oder Vogelgrippe bezeichnet.
Zur Bekämpfung dieser Tierseuche hat der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gestern, am 21.10.2024, die angefügte HPAI-Bekämpfungsverordnung (HPAI-BV) erlassen und mit einer weiteren Verordnung die darin ersichtlichen Katastralgemeinden als Schutzzone oder Überwachungszone festgelegt.

In den Zonen gelten für die Tierhalterinnen und Tierhalter von Geflügel folgende Auflagen:
• Alle Personen, die Geflügelstallungen betreten, müssen angemessene Biosicherheitsmaßnahmen (z.B.: Desinfektion an Ein- und Ausgängen der Stallungen) einhalten. Besuche sind zu dokumentieren.
• Alle Fahrzeuge, die einen Geflügel-Betrieb anfahren oder verlassen, sind geeigneten Desinfektionsmaßnahmen zu unterziehen.
• Sollte es zu einer erhöhten Sterblichkeit von Geflügel im Betrieb kommen, ist dies unmittelbar der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
• Das gehaltene Geflügel ist so abzusondern, dass es vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist (aufzustallen). Dies gilt unabhängig von der Bestandsgröße, das bedeutet, dass die Aufstallungsverpflichtung grundsätzlich auch für Kleinbetriebe unter 50 Tieren gilt!
• Das Geflügel darf nur mit Genehmigung der Bezirksverwaltungsbehörde in einen Betrieb verbracht oder aus einem Betrieb entfernt werden.

Die HPAI ist für Vögel eine ansteckende und gefährliche Krankheit. Sie bedeutet für die betroffenen Tiere erhebliches Leid und muss jeder infizierte Tierbestand getötet werden. Jeder Verstoß gegen die Stallpflicht muss von der Bezirkshauptmannschaft Braunau verwaltungsstrafrechtlich verfolgt werden.
Außerdem haben Tierhalterinnen und Tierhalter von Geflügel und von in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln ihren Tierbestand der Bezirkshauptmannschaft Braunau zu melden (Ausnahmen gelten für Heimvögel, die in dauerhaft geschlossenen Räumen und ohne direkten oder indirekten Kontakt zu anderen Vögeln gehalten werden).

Weitere Informationen zur HPAI und kartografische Darstellungen der betroffenen Zonen finden Sie in der angefügten Presseaussendung des Amtes der Oö. Landesregierung.

Downloads:

AVN_20241021_AVN_2024_10_1.pdf herunterladen (0.24 MB)

BGBLA_2024_II_284.pdf herunterladen (0.41 MB)

Informationsblatt_fuer_Gefluegelhalter-innen_in_Zonen.pdf herunterladen (0.18 MB)

OTMPDF_20241010_OTM0026_0.pdf herunterladen (0.64 MB)

22.10.2024