Startseite > BÜRGERSERVICE > Zuständigkeiten
Einmalige Anschlussgebühr berechnet pro Quadratmeter bebaute Fläche. Bei mehrgeschossiger Bebauung, die Summe der bebauten Fläche der einzelnen Geschosse.
Die Mindestanschlussgebühr beträgt 2.833,00 Euro (exkl. 10 % Mwst.), entspricht einer bebauten Fläche von 150 m².