Ausstellung von Reisedokumenten

Reisepass

Wie bereits durch sämtliche Medien informiert worden ist, tritt per 01.07.2025 eine Valorisierung der festen Gebührensätze des § 14 Gebührengesetzes 1957 in Kraft. Aufgrund der Umstellungen  dürfen wir über folgendes informieren:

Reisepass- und Personalausweisanträge können noch bis spätestens Freitag, 27. Juni 2025 im Gemeindeamt angenommen werden, die Gebühr dafür ist bis 29. Juni 2025 an die BH Braunau zu überweisen.

Am Montag, 30. Juni 2025 können im Gemeindeamt keine Anträge für Reisedokumente gestellt werden, an diesem Tag muss die Antragstellung bei der BH Braunau erfolgen – Online Terminvereinbarung notwendig!

Ab Dienstag, 01. Juli 2025 können wieder wie üblich, Anträge für Reisepass und Personalausweis, mit den neuen Gebühren im Gemeindeamt gestellt werden.

Die Ausstellung eines neuen Reisedokuments im Gemeindeamt dauert derzeit ca. 6-8 Wochen

Beantragung im Gemeindeamt:

Der Antrag muss ab 12 Jahren persönlich erfolgen, da für beide Dokumente ein „Fingerprint“ hinterlegt werden muss. Bei der Antragstellung von Minderjährigen muss neben dem Kind auch ein Erziehungsberechtigter anwesend sein. Bei Scheidung der Eltern muss ein Gerichtsbeschluss über das Sorgerecht und bei unverheirateten Paaren muss eine Obsorgevereinbarung vom Vater des/der Minderjährigen vorgelegt werden.

Mitzubringen bei Reisepass / Personalausweis
-kein alter Ausweis vorhanden (Verlust), Neuausstellung Neugeborene

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Passbild, nicht älter als 6 Monate – Vermerk vorlegen
  • Amtlicher Lichtbildausweis, bei Neugeborenen - Ausweis eines Erziehungsberechtigten

Mitzubringen bei Reisepass/Personalausweis
-alter Ausweis vorhanden

  • alter Reisepass oder Personalausweis
  • Passbild, nicht älter als 6 Monate – Vermerk vorlegen

Bei Heirat, Namensänderungen, Verleihung akademischer Grade oder besondere Kennzeichen, etc. ist jeweils die Urkunde mitzunehmen.

Not- oder Expresspässe können ausschließlich bei der Passbehörde (BH Braunau) beantragt werden. 

Gebührenbefreiung für Kinder:

Bis zum 2. Geburtstag eines Kindes kann ein gebührenfreier Reisepass ODER ein Personalausweis beantragt werden. Bei erstmaliger Antragstellung für ein Reisedokument genau am  2. Geburtstag des Kindes, kann ebenfalls ein gebührenbefreites Reisedokument ausgestellt werden, jedoch mit einer Gültigkeitsdauer von 5 Jahren

Wir dürfen daran erinnern, dass Reisedokumente nicht mehr verlängert werden können. Nach Ablauf der Gültigkeit wird ein neues Dokument ausgestellt. Kinder werden nicht mehr im Reisepass der Eltern eingetragen, sondern benötigen ein eigenes Reisedokument.

Weitere Infos hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/persoenliche_dokumente_und_bestaetigungen/reisepass/Seite.020100.html

26.06.2025