Information zur Hochpathogenen Variante der Aviären Influenza (Geflügelpest)

geflügel

Aufgrund der insgesamt wärmeren Witterung und der geringen Anzahl an aufgefundenen Wildvögeln, bei denen Geflügelpest festgestellt wurde, kann davon ausgegangen werden, dass die größte Gefahr für einen Eintrag dieser Tierseuche in den Hausgeflügelbestand saisonbedingt vorüber ist.

Daher hat die zuständige Bundesministerin die Risikogebiete entsprechend angepasst. Jene Gebiete in Oberösterreich mit stark erhöhtem Risiko wurden herabgestuft zu Gebieten mit erhöhtem Risiko.

Ganz Österreich ist nun als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpestrisiko festgelegt. Es besteht somit österreichweit keine Stallpflicht mehr.

In Gebieten mit erhöhtem Risiko sind die Biosicherheitsmaßnahmen nach § 8 Abs. 3 und 4 der Vogelgesundheitsverordnung verpflichtend einzuhalten. 

Infoblatt_Geflügelhaltung_in_Gebieten_mit_erhöhtem_Geflügelpestrisiko[1].pdf herunterladen (0.13 MB)


24.03.2025