Einverständniserklärung (DSGVO)

Datenschutz


Die Gemeinde verfügt über eine Reihe von personenbezogenen Daten von Ihren Bürgern. Jedoch dürfen diese auf Grund der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung nur zur Vertragserfüllung, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung oder gegebenenfalls auf Grund eines berechtigten Interesses verwendet werden.

Für jede andere Verarbeitung oder Verwendung ist eine Einwilligung notwendig.

Zahlreiche Leistungen, welche die Gemeinde bisher im Rahmen des Bürgerservices und der Bürgernähe abgewickelt hat, dürften somit ohne Einwilligung nicht mehr erfolgen. 

Beispiele hierfür wären:

  • Persönliche Informationen an Familien, deren Kinder das Alter für eine  Familienförderung erreicht hat.
  • Persönliche Einladungen, die nur an einen bestimmten Personenkreis, der aus den vorhandenen Daten gefiltert wird, ergehen, wie zB. eine Einladung für Jungblutspender oder Jungwähler usw.
  • Schnelle Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail, wenn Sie uns diese Kontaktdaten nur für einen bestimmten Zweck, wie z.B. zur Abwicklung eines Bauvorhabens, zur Verfügung gestellt haben.

Da für zahlreiche dieser Leistungen zum Großteil eine Abfrage oder Filterung der für andere Zwecke bekanntgegebenen Daten, wie z.B. Geburtsdatum, erforderlich ist, ist eine Einwilligung der betroffenen Person notwendig.

Um unseren Bürgerinnen und Bürgern auch künftig diese Serviceleistungen anbieten zu können, hat die Gemeinde Jeging eine Einverständnisserklärung entworfen, in der jede Person selbst bestimmen kann, welche Daten uns zu welchem Zweck zur Verfügung gestellt werden.

Die angegebenen Daten werden von der Gemeinde nur für den freigegebenen Zweck verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben.

 

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03.07.2018