Energiesparen im Haushalt - Kostenloser Gerätetausch

Energiesparen im Haushalt

Der Klima- und Energiefonds fördert aus Mitteln des BMK mit dieser Förderaktion Beratungen zum Energiesparen direkt im Haushalt sowie den Austausch alter bzw. energieintensiver Elektrogroßgeräte. Damit werden armutsbetroffene und einkommensschwache Haushalte bei der Reduktion des Energieverbrauchs und somit bei der langfristigen Senkung der Ausgaben für Energie unterstützt.

Im Zuge der Beratung können bis zu zwei Haushaltsgeräte KOSTENFREI gegen energieeffiziente Neugeräte getauscht werden.

Anmeldung zur Erstberatung:

Im Anschluss an die (telefonische) Erstberatung erfolgt ein Vororttermin.

Zur Anmeldung per Mail für den Vororttermin bitte folgende Unterlagen mitsenden (jeweils für alle im Haushalt lebenden Personen):

  • Ausweiskopie (falls Reisepass darf dieser nicht abgelaufen sein)
  • Angaben zum Antragsteller:in (Vor- und Nachname und Geburtsdatum)
  • Aktueller Meldezettel
  • Aktueller Einkommensnachweis
  • Nachweis GIS Befreiung oder Heizkostenzuschuss oder Sozialhilfe/Ausgleichszulage oder Wohnbeihilfe

Im Zuge des Vororttermins können bis zu 2 alte ineffiziente Haushaltsgeräte gegen energiesparende Neugeräte getauscht werden.

Diese Aktion gilt nur für sogenannte Weißware (Kühl- Gefriergeräte, E-Herd, Geschirrspüler, Waschmaschine).

Antragsberechtigte:

Der Förderantrag kann ausschließlich von Privatpersonen (natürlichen Personen) gestellt werden, die armutsbetroffen sind. Für die Prüfung der Anspruchsberechtigung ist bei der Erstberatung in einer Sozialberatungsstelle der Caritas oder Volkshilfe Wien einer der folgenden Nachweise vorzulegen: 

• Befreiung von den Rundfunkgebühren (GIS-Befreiung)
• Heizkostenzuschuss der Ämter der Landesregierungen
• Nachweis über Bezug von Sozialhilfe oder Ausgleichszulage (ASVG, BSVG, GSVG)
• Nachweis über Bezug von Wohnbeihilfe 

Ergänzend ist die Sozialberatungsstelle bei Fehlen aller anspruchsgewährenden Nachweise befähigt, die Anspruchsberechtigung des Haushalts selbst zu bewerten und mittels einer schriftlichen Erklärung zu bescheinigen. 

Die Förderung für die Energiesparberatung beträgt 100% der Kosten und beinhaltet Anfahrt, Beratung und Administrationsaufwand.
Die Förderung für den Gerätetausch beträgt 100% der Kosten und beinhaltet die Gerätekosten, Lieferung, Montage, Einschulung sowie die Entsorgung des Altgeräts.

Weiterführende Informationen finden Sie unter: 

https://www.klimafonds.gv.at/wp-content/uploads/sites/16/Leitfaden-Energiesparen-im-Haushalt-Beratung-Geraetetausch.pdf 

29.03.2024