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Möchten Sie bei der nächsten Europawahl die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen? Dann müssen Sie einen Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz stellen.
Voraussetzungen sind:
– Sie haben eine Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaates (nicht-österreichische EU-BürgerIn)– Sie haben das 14. Lebensjahr abgeschlossen.– Sie haben einen Hauptwohnsitz in Jeging.
Bei Europawahlen sind Sie wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag das 16. Lebensjahr abgeschlossen haben.
Wenn Sie sich in die Europa-Wählerevidenz eintragen lassen möchten, können Sie dies schriftlich (auch per E-Mail) oder persönlich erledigen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Sie benötigen folgende Unterlagen: - ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular "Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz für UnionsbürgerInnen die innerhalb des Bundesgebietes ihren Hauptwohnsitz haben" (online ausfüllen unter: https://www.help.gv.at.gv.brz.linkaufloesung/help/applikation-flow?execution=e1s1
- ausgefülltes und unterschriebenes "Europa-Wähleranlageblatt" (https://www.bmi.gv.at/412/files/Europa_Waehleranlageblatt.pdf)
- Nachweis der Identität: Bei einem schriftlichen Antrag: Kopie des Identitätsnachweises (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, ....) Bei einem persönlichen Antrag: Vorlage eines Identitätsnachweises (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, ....)
06.02.2024