Europa-Wählerevidenz für nicht-österreichische EU-BürgerInnen

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Möchten Sie bei der nächsten Europawahl die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen? 
Dann müssen Sie einen Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz stellen.

Voraussetzungen sind:

– Sie haben eine Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaates (nicht-österreichische EU-BürgerIn)
– Sie haben das 14. Lebensjahr abgeschlossen.
– Sie haben einen Hauptwohnsitz in Jeging.

Bei Europawahlen sind Sie wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag das 16. Lebensjahr abgeschlossen haben.

Wenn Sie sich in die Europa-Wählerevidenz eintragen lassen möchten, können Sie dies schriftlich (auch per E-Mail) oder persönlich erledigen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Sie benötigen folgende Unterlagen: 
- ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular "Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz für UnionsbürgerInnen die innerhalb des Bundesgebietes ihren Hauptwohnsitz haben" 
  (online ausfüllen unter: https://www.help.gv.at.gv.brz.linkaufloesung/help/applikation-flow?execution=e1s1

- ausgefülltes und unterschriebenes "Europa-Wähleranlageblatt" (https://www.bmi.gv.at/412/files/Europa_Waehleranlageblatt.pdf)

- Nachweis der Identität: 
  Bei einem schriftlichen Antrag: Kopie des Identitätsnachweises (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, ....)
  Bei einem persönlichen Antrag: Vorlage eines Identitätsnachweises (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, ....) 
               


06.02.2024